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DRK-Krankentransport

Krankentransport unter Telefon 0761 /19 222
Der Krankentransport dient in erster Linie dem Transport von Nicht-Notfallpatienten und wird von Krankentransportwagen (KTW) durchgeführt. In der Notfallrettung kann ein KTW im Großschadensfall als Transportmöglichkeit für Leichtverletzte hinzugezogen werden oder die Erstversorgung von Patienten bis zum Eintreffen des Rettungswagen übernehmen. Hierzu sind alle KTW des DRK-Rettungsdienst Freiburg zusätzlich zur DIN-Ausstattung mit einem Vollautomatischen Defibrillator (kurz AED) ausgestattet. Dies ist eine freiwillige Zusatzleistung des DRK-Rettungsdienst Freiburg und der Malteser Freiburg, die von den Kostenträgern nicht bezahlt wird, um bei einem plötzlich auftretendem Herz-Kreislauf-Stillstand des Patienten schnell und wirkungsvoll helfen zu können. Außerdem kann es vorkommen, dass sich ein KTW zufällig nur wenige Strassen von einem Notfall entfernt befindet. In diesen Fällen wird dann der KTW als sogenannter First-Responder ebenfalls von der Rettungsleitstelle zu diesem Notfall alarmiert, um die Zeit bis zum Eintreffen des Notarzt und des Rettungswagen zu überbrücken. Gerade in diesen Fällen hat sich der Einsatz der AED-Geräte als erfolgreich und oftmals lebensrettend erwiesen. Das Personal ist entsprechend geschult und wird ständig fortgebildet.

Im Gegensatz zur Notfallrettung ist bei Krankentransporten grundsätzlich keine Dringlichkeit der Einsätze gegeben.

Ein Krankentransport mit einem Krankentransportwagen ist für folgende Patienten vorgesehen:
  • Patienten, die aufgrund ihrer Krankheit im Liegen zu befördern sind.
  • Patienten, die während des Transportes einer fachlichen Betreuung bedürfen (ausgebildetes Rettungsdienst-Personal).
  • Patienten, die aufgrund ihrer Krankheit / ihres Gebrechens der Einrichtungen des Krankenwagens bedürfen (z.B. Tragestuhl).
  • Patienten, die an einer ansteckenden Krankheit erkrankt sind, bzw. wenn der Verdacht einer solchen besteht.
Aufgrund dieser Gründe muss von einem Arzt (in der Regel der Hausarzt) für einen Krankentransport eine "Verordnung einer Krankenbeförderung" (auch "Transportschein" genannt) ausgestellt werden und zum Zeitpunkt des Transportes vorliegen. In Ausnahmefällen kann diese Verordnung auch nachgereicht werden. Ohne eine solche Verordnung ist die Abrechnung über die Krankenkasse nicht möglich und der Transport muss privat bezahlt werden.
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