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Humanitäres Völkerrecht

Weltweite Konflikte
Gegenwärtig gibt es weltweit ca. 50 internationale oder nationale Konflikte. Etliche davon sind „vergessene Kriege“, d.h. solche, die noch andauern, aber aus den Medien und dem Bewußtsein der Öffentlichkeit verschwunden sind (z.B. Kambodscha, Peru und Tschad).
Humanitäres Völkerrecht
Die Verträge des Humanitären Völkerrechts sind sozusagen eine Reaktion auf Konflikte. Opfer von Konflikten, Methoden der Kriegsführung und die Entwicklung der Waffentechnik lassen immer wieder Lücken im Humanitären Völkerrecht sichtbar werden, die die Staaten durch neue oder überarbeitete Verträge schließen müssen. Diese Verträge werden auf den Internationalen Konferenzen des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds vorbereitet und entworfen. Auf den diplomatischen oder Staatenkonferenzen werden sie dann beschlossen und unterzeichnet. Dem IKRK kommt die Aufgabe zu, die Weiterentwicklung des Humanitären Völkerrechts voranzutreiben, d.h. auf Lücken aufmerksam zu machen, Vorschläge zu unterbreiten und die Staaten zu Verbesserungen zu bewegen. Geltendes nationales Recht werden die Verträge allerdings erst, wenn sie „ratifiziert“, d.h. in innerstaatliches Recht umgewandelt worden sind. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Genfer Abkommen und 1990 auch die Zusatzprotokolle ratifiziert.
Die Genfer Abkommen
Aufgrund der schrecklichen Erfahrungen im 2. Weltkrieg sind 1949 die ersten drei Abkommen neu gefaßt und ist ein viertes zum Schutz der Zivilbevölkerung zusätzlich beschlossen worden. Diese Genfer Abkommen gelten noch heute:
  • I. Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde
  • II. Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und SchiffbrĂĽchigen der Streitkräfte zur See
  • III. Genfer Abkommen ĂĽber die Behandlung der Kriegsgefangenen
  • IV. Genfer Abkommen zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten
  • Die Zusatzprotokolle
  • Seit dem 2. Weltkrieg haben viele Befreiungs- und BĂĽrgerkriege LĂĽcken im Humanitären Völkerrecht gezeigt. 1977 konnten zwei Zusatzprotokolle zu den Genfer Abkommen vereinbart werden:
  • I. Zusatzprotokoll ĂĽber den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte
  • II. Zusatzprotokoll ĂĽber den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte
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